Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e. V. (NeMO) ist seit dem 1. Januar 2018 einer von 30 Programmpartnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2018 bis 2022). Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsmaßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu kultureller Bildung zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die außerschulischen Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Vereinen, Verbänden und Initiativen umgesetzt werden, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen.
Unter den Maßgaben der Richtlinie des BMBF hat NeMO das Programm „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ entwickelt, das den Rahmen der Bündnisse für Bildung mit den Möglichkeiten und Kompetenzen von Migrant*innenorganisationen verbindet.
Die nächsten Antragsfristen:
Aktuell gibt es keine ausgeschriebene Antragsfrist (Stand: 28.07.2022)
CORONA UND PROJEKTDURCHFÜHRUNG
Auch in der Coronazeit können weiterhin Projekte gefördert und durchgeführt werden. Sofern es die Projektkonzeption zulässt, können Bündnisse die Projekte auch digital durchführen. Auch Präsenzveranstaltungen sind weiterhin möglich, sofern sie unter Berücksichtigung der je-weiligen lokalen Bestimmungen erfolgen. Bitte erläutern Sie in Ihrer Projektskizze die aktuell geltenden lokalen Bestimmungen und ihre Berücksichtigung sowie praktische Umsetzung in Ihrem Projekt. Da sich die geltenden Bestimmungen jederzeit ändern können, bitten wir Sie, in Ihrem Antrag kurz zu erläutern, wie Ihre Projekte auch in alternativer Form umgesetzt werden können (z.B. digital). Wenn Sie Ihre Projekte alternativ nicht digital umsetzen können, bitten wir um Erläuterung, wie Sie stattdessen vorgehen würden (Pausieren, weniger TN etc.).
Voraussetzungen für Anträge
Die Bildung von tragfähigen Bündnissen für Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung des Programms. Die lokalen Bündnisse sollen sich idealerweise zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (z.B. einer Schule, dem Jugendamt, Kirchen, kulturellen Einrichtungen etc.). Jeder Bündnispartner kann als Antragsteller fungieren.
Mindestanforderungen Bündnisse
Wer kann Antragsteller werden?
Ein lokales Bündnis setzt sich zusammen aus (mindestens) drei Partnern. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.). Einer der Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projekts. Schulen können Bündnispartner sein, dürfen jedoch kein Antragsteller sein.
Wer kann Bündnispartner werden?
Für eine Antragstellung bei „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“, ist eine Mitgliedschaft beim NeMO Bundesverband oder in einer ihrer Organisationen nicht Pflicht. Das heißt, dass alle Migrant*innenorganisationen und auch sonstige Organisationen aus dem künstlerischen und/oder pädagogischen Bereich (auch Schulen als Bündnispartner), sich zu Bildungsbündnissen zusammenschließen und einen Förderantrag stellen können.
Die lokalen Bündnisse sollen sich zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (z.B. einer Schule, dem Jugendamt, Jugendzentrum, Kirchen, kulturellen Einrichtungen, Qualifizierungsträger, Handwerkskammer, Quartiersmanagement etc.). Jeder Bündnispartner – außer einer Schule – kann als Antragsteller fungieren (s.u.).
Der Bundesverband legt großen Wert auf die gleichberechtigte Einbindung von Migrant*innenorganisationen in die lokalen Bündnisse für Bildung. Bei Bündnissen aus Regionen mit einem geringen Organisationgrad von Menschen mit Migrationsgeschichte (beispielsweise in Ostdeutschland und ländlichen Räumen) muss dies jedoch von Fall zu Fall entschieden werden.
Durch den Einbezug von Akteuren unterschiedlicher Kompetenzfelder kann eine zielgruppengerechte Maßnahmenplanung erfolgen. So braucht es in den Bündnissen für Bildung sowohl Partner, die den Sozialraum der Zielgruppe kennen und den Zugang gewährleisten als auch Akteure mit Erfahrung in der Durchführung von Projekten und/oder der kulturellen Bildung. Andere Bündnispartner verfügen wiederum über eine große Ehrenamtsbasis oder die benötigte technische Infrastruktur. Die beteiligten Migrant*innenorganisationen verfügen dabei je nach Ausrichtung über unterschiedliche Stärken. Mal können sie Künstler/-innen mit Migrationsgeschichte mobilisieren, mal koordinieren sie die ehrenamtliche Arbeit oder ermöglichen Zugang zur Zielgruppe und deren Eltern.
Die Bündnisse müssen klare Kooperationsvereinbarungen vorlegen, in der die jeweilige Aufgabenverteilung deutlich gemacht wird. Die Bündnispartner sollen im Vorfeld der Maßnahmenentwicklung Zuständigkeiten bezüglich Aufgaben, Verantwortungsbereiche etc. transparent kommunizieren und in den Vereinbarungen festhalten.
Zusammenarbeit mit Schulen
Beispiel: Ein Jugendverein (Migrant*innenorganisation) bildet ein Bündnis mit einer Musikschule und einer Schule. Die künstlerische Förderung der Jugendlichen mit Migrationsgeschichte ist Hauptanliegen des Jugendvereins. Sie verfügt über Kenntnisse der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen und verfügt über eine Ehrenamtsbasis. Die Musikschule ist ausgestattet mit Räumlichkeiten und hat den Zugang zu künstlerischen Fachkräften. Die Schule organisiert den Zugang zu weiteren bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit dem Jugendverein wird die Gruppe durch einen Lehrer zusammengestellt. Die Bündnispartner vereinbaren eine Kooperation, die in der Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.
Maßnahmenkonzepte
Mit den Maßnahmen sollen in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren mit und ohne Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter erreicht werden, die von einer Bildungsbenachteiligung betroffen sind. Eine besondere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter ist erwünscht, um die gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln. Kinder und Jugendliche ohne Bildungsbenachteiligung können ebenfalls in die Maßnahmen einbezogen werden, Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Gruppe der Bildungsbenachteiligten. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören laut dem nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Bielefeld 2016), auf den sich das BMBF beruft, Kinder, die in mindestens einer dort genannten Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:
– soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
– finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),
– bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Der NeMO Bundesverband e.V. fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Projekte in den Kunstformen darstellende Kunst (Theater, Tanz, Performance, Film, Foto, Streetdance etc.), bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, StreetArt etc.), Musik (Gesang, Instrumente, Hip-Hop etc. ) und Literatur (z.B. Slam).
Bei der inhaltlichen Konzeption der Maßnahmen soll die Vielfalt der Menschen in ihren Lebensrealitäten, ihrem Lebensalltag, Kulturen, Sprachen, ihrer unterschiedlichen Herkunft etc. widergespiegelt werden. Die künstlerische Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt wie die Migrationsgeschichte der Eltern, (eigene) Fluchterfahrung, Leben in einer interkulturellen Nachbarschaft etc. können dabei mögliche Schwerpunkte der Maßnahmen sein und zu einer gesunden Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen beitragen. Auch die künstlerische Beschäftigung mit Diversität, z.B. in Form von interkulturellen Maßnahmen, die Einblicke in die verschiedenen herkunftsspezifischen Künste geben, wie ein interkulturelles Musikprojekt mit verschiedenen länderspezifischen Instrumenten, Gesangsformen oder Tanzarten etc. kann Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärken und den selbstverständlichen Umgang mit Diversität fördern.
Ansprechpartner*innen:
Tülay Zengingül, Leitung: 0231 286 78 756 | Mobil +49 176 239 125 77 | E-Mail t.zenginguel[at]bv-nemo.de
Marcell Steinhoff, Administration: 0231 286 78 756 | E-Mail m.steinhoff[at]bv-nemo.de
Monserrat Guiot Casares, studentische Mitarbeiterin: 0231 286 78 756 | E-mail m.guiot-casares[at]bv-nemo.de
Cam Ly Vu, studentische Mitarbeiterin: 0231 286 78 756 | E-mail c.vu[at]bv-nemo.de
Mehr Informationen unterwww.interkulturmachtkunst.de.