Asylrecht – ausgehebelt per Dienstanweisung

Foto: Screenshot der Tagesschau

Gerade wird daran erinnert, dass vor 80 Jahren das Nazi-Regime besiegt und damit der Krieg und vor allem auch unvorstellbarer Terror und systematische Ermordung endlich ein Ende nahmen. Glücklich damals diejenigen, die um ihr Leben flohen und woanders Asyl fanden. Das Grundgesetz von 1949 macht vor dem Hintergrund der historischen Schuld Asyl zu einer humanitären Verpflichtung. Auch nach 80 Jahren müsste also das Asylrecht unhinterfragt zur DNA unseres Landes gehören.

Erinnern und wortreiche Bekenntnisse sind das eine; die populistische Beschwörung der Gefahr, die von sogenannter illegaler Migration ausgehen soll, ist die hässliche Kehrseite. Der neue Innenminister geht nun aber schon am zweiten Tag seiner Amtszeit einen skandalösen Schritt weiter: per Dienstanweisung. So bestätigte Heiko Teggatz von der Gewerkschaft DPolG in Interviews, dass die Beamten ab jetzt alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders verwundbaren Personen, ins Nachbarland zurückschickten. Die Anordnung aus dem Innenministerium "schreibt Zurückweisungen zwingend vor", sagte Teggatz.  Es werden also auch diejenigen Personen zurückgeschickt, die an der Grenze ein Asylgesuch äußern.

Nach europäischer und deutscher Rechtslage dürfen diese Personen aber unter keinen Umständen zurückgeschickt werden. Die Bundespolizei hat die Aufgabe, das Schutzgesuch aufzunehmen und zur Prüfung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterzuleiten (§ 18 Abs. 1 AsylG). Erst im Oktober 2024 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut klargestellt, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden auch an der deutschen Grenze verboten sind und der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zwingend erforderlich ist.

Diese Kombination aus Geschichtsvergessenheit und aktionistischem Populismus ist unerträglich. Es trifft Menschen auf der Flucht. Und in der Konsequenz wird weiter beschädigt, wofür das neue Deutschland steht: Weltoffenheit und die Achtung der Menschenwürde.