Entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt!

Wir begrüßen das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs: Wer bei der Wohnungssuche aufgrund seiner Herkunft diskriminiert wird, kann Schadensersatz verlangen und auch Immobilienmakler haften.

Wohnungssuchende, die durch einen Makler wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden, können dafür Schadenersatz verlangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Geklagt hatte eine Frau aus Hessen.

Verhandelt wurde bei diesem Fall im Grunde auch die Frage: Gilt das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Makler – oder nur für die Vermieter selbst? 

Auslöser war der Fall einer Frau, die unter ihrem pakistanischen Namen Absagen von einem Makler erhielt, mit deutsch klingendem Namen jedoch Besichtigungstermine bekam. Das Landgericht Darmstadt sprach ihr im vergangenen Jahr 3000 Euro sowie die Erstattung der Anwaltskosten zu. Der Makler legte Revision ein und der Fall landete am Bundesgerichtshof (BGH). Dort ging es in der mündlichen Verhandlung im Dezember vor allem um die Frage, ob ein Makler für einen solchen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) überhaupt haften muss. Bisher griff das AGG vor allem bei Vermietern, da sie letztlich Vertragspartner werden, während Makler Wohnungen nur vermitteln. Der Anwalt des Beklagten argumentierte mit diesen Punkt, denn sein Mandant sei vom Vermieter beauftragt worden. Daher müsse der Vermieter haften. Die Anwältin der Klägerin gab an, dass eine große Schutzlücke entstehe, wenn diskriminierendes Verhalten von Maklern ohne Folgen bliebe. Denn die meisten Wohnungssuchenden seien mit Maklern oder der Hausverwaltung in Kontakt und eben nicht mit den oft anonymen Vermietern. (Quelle: Spiegel)

Ein wichtiges Urteil, auf das hoffentlich weitere folgen. Diksriminierung aufgrund der Herkunft gehört für viele Menschen zum Alltag auf dem Wohnungsmarktin Deutschland. 

Solange die Herkunft über Wohnchancen entscheidet, bleibt Gleichberechtigung ein Versprechen und keine gelebte Realität.

Gleichberechtigung passiert nicht von allein. Sie muss eingefordert, geschützt und durchgesetzt werden. 

Wir fordern seit Jahren einen diskriminierungsfreien Wohnungsmarkt.

Weitere Informationen und Berichte zum Urteil beim ZDF.