6. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
a. die fachliche, rechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Absicherung der gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands,
b. die Zusammenarbeit mit kommunaler Politik und zivilgesellschaftlichen Akteuren, freier Wohlfahrtspflege und Entscheidungsträgern, Spitzenverbänden und der staatlichen Verwaltung auf Bundesebene bei Planung und Durchführung sozio-kultureller Aufgaben.
c. die Weckung und die Entwicklung wohlfahrtspflegerischer Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationsgeschichte,
d. die Pflege ehrenamtlicher Mitarbeit,
e. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements u.a. in den Bereichen Asyl, Flucht und Entwicklungspolitik,
f. die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnis für die soziale Praxis,
g. die Informierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Belange sozio-kultureller, anti-rassistischer, politischer Medienarbeit, h. die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und des Austausches,
i. die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe,
j. die Förderung des Verbraucherschutzes durch Information und Aufklärung,
k. die Förderung von Gleichberechtigung, tolerantem Verhalten, Antidiskriminierung und Teilhabe aller Menschen an gesellschaftlichen Aktivitäten,
l. die Förderung rassismus- und diskriminierungskritischer Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Menschen der Stadtgesellschaft,
m. die Beteiligung an der Entwicklung an diskriminierungskritischen, diversitätorientierten Bildungskonzepten, z.B. mit der Einrichtung eines bundesweiten Bildungswerkes,
n. die Mitwirkung bei den Rahmenbedingungen und Maßnahmen für die Verwirklichung von Chancengleichheit in der Stadtgesellschaft,
o. die Unterstützung herkunftsübergreifender Begegnungsmöglichkeiten und des Austausches,
p. die Förderung der Netzwerkarbeit zwischen den Mitgliedsverbünden u.a. durch Schaffung von Foren des Austausches,
q. die Einrichtung und Förderung von antirassistischen / Antidiskriminierungsstellen in migrantischer Trägerschaft mit Beratungs- und Begleitungsangeboten,
r. die gleichberechtigte Mitwirkung an neuausgerichteter und selbstbestimmter Entwicklungszusammenarbeit.
7. Bei der Verfolgung seiner Ziele führt der Bundesverband insbesondere folgende Maßnahmen durch:
a. Der Bundesverband informiert und berät Mitgliedsorganisationen, einschlägige Fachinstitutionen sowie die breite Öffentlichkeit u.a. durch Publikationen und Fachtagungen.
b. Der Bundesverband kann wissenschaftliche Untersuchungen durchführen, sich an ihnen beteiligen oder auch entsprechende Aufträge erteilen.
c. Der Bundesverband ist seinen Mitgliedsorganisationen behilflich beim Auf- und Ausbau von Kontakten zu Behörden, politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungs-trägern sowie Fachinstitutionen.
d. Dabei kann der Bundesverband - soweit dies zweckmäßig erscheint - entsprechende Zweckbetriebe schaffen oder sich an solchen beteiligen.