InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur

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Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e. V. (NeMO)  ist seit dem 1. Januar 2018 einer von 30 Programmpartnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2018 bis 2022). Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsmaßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu kultureller Bildung zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die außerschulischen Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Vereinen, Verbänden und Initiativen umgesetzt werden, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen.
Unter den Maßgaben der Richtlinie des BMBF hat NeMO das Programm „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ entwickelt, das den Rahmen der Bündnisse für Bildung mit den Möglichkeiten und Kompetenzen von Migrant*innenorganisationen verbindet.

Die nächsten Antragsfristen:

Die Ausschreibung für das NeMO-Förderprogramm InterKulturMachtKunst - KunstMachtInterKultur für die dritte Förderperiode von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023-2027) ist veröffentlicht. Kultur macht stark wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die nächsten Antragsfristen sind:

13. Mai 2024, frühester Projektbeginn 02. Januar 2025
16. September 2024, frühster Projektbeginn 20. Januar 2025

Über das Programm können außerschulische Projekte im Bereich der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche mit einer Vollfinanzierung gefördert werden.

Weitere Infos gibt es auf interkulturmachtkunst.de

Zur Ausschreibung geht es hier.

Bitte beachten: Die neue Kumasta Datenbank ist hier abrufbar.

Voraussetzungen für Anträge
Die Bildung von tragfähigen Bündnissen für Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung des Programms. Die lokalen Bündnisse sollen sich idealerweise zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (z.B. einer Schule, dem Jugendamt, Kirchen, kulturellen Einrichtungen etc.). Jeder Bündnispartner kann als Antragsteller fungieren.

Mindestanforderungen Bündnisse

  •  Interesse, ein lokales Bündnis für kulturelle Bildung zu gründen
  •  Zugang zu bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen (7 – 18 Jahre)
  • Zugang zu Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter
  • Zugang zu fachlich qualifizierten Referenten/-innen
  • Darstellung angemessener Eigenleistungen der Bündnispartner (Räume, personelle Ressourcen, …)
  • Mindestens drei lokale Bündnispartner, möglichst unterschiedlicher Kompetenzbereiche (z.B. Partner mit Zugang zur Zielgruppe, Partner mit Erfahrung in der kulturellen Arbeit, Partner mit Ehrenamtsbasis etc.) gründen ein Bündnis
  • Alle Bündnispartner sind juristische Personen
  • Kooperationsvereinbarung der beteiligten Bündnispartner mit Nennung der Ansprechpartner und der jeweils übernommenen Aufgabenbereiche sowie der Eigenleistungen. Als Eigenleistungen der Bündnisse eignen sich der Einsatz von haupt- oder ehrenamtlichen Kräften, Mietausgaben oder die Bereitstellung von Material und Technik.
  •  Es handelt sich gemäß Definition um außerschulische Maßnahmen, d.h. Letztzuwendungsempfänger und Veranstalter der Maßnahme auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger, nicht die beteiligte Schule. Die Maßnahme findet außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Maßnahme ist freiwillig. Die Maßnahme wird verantwortlich von dem außerschulischen Träger geplant und durchgeführt. Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden. Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen an den Maßnahmen ist freiwillig.
  • Entscheidende Voraussetzung einer Förderung ist die Zusätzlichkeit der Maßnahme. Das bedeutet: 1. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme darf sich nicht mit bisherigen Projekten des jeweiligen Bündnispartners decken. 2. Mit der Maßnahme werden neue Zielgruppen angesprochen
  •  Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank des BMBF (voraussichtlich ab Mitte Januar)
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des NeMO Bundesverbands für „Kultur macht stark“ durch geeignete Fotos, Texte etc.
  • Präsentation der Ergebnisse – öffentlich oder im geschlossenen Rahmen

Wer kann Antragsteller werden?

Ein lokales Bündnis setzt sich zusammen aus (mindestens) drei Partnern. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.). Einer der Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projekts. Schulen können Bündnispartner sein, dürfen jedoch kein Antragsteller sein.

Wer kann Bündnispartner werden?

Für eine Antragstellung bei „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“, ist eine Mitgliedschaft beim NeMO Bundesverband oder in einer ihrer Organisationen nicht Pflicht. Das heißt, dass alle Migrant*innenorganisationen und auch sonstige Organisationen aus dem künstlerischen und/oder pädagogischen Bereich (auch Schulen als Bündnispartner), sich zu Bildungsbündnissen zusammenschließen und einen Förderantrag stellen können.

Die lokalen Bündnisse sollen sich zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (z.B. einer Schule, dem Jugendamt, Jugendzentrum, Kirchen, kulturellen Einrichtungen, Qualifizierungsträger, Handwerkskammer, Quartiersmanagement etc.). Jeder Bündnispartner – außer einer Schule – kann als Antragsteller fungieren (s.u.).

Der Bundesverband legt großen Wert auf die gleichberechtigte Einbindung von Migrant*innenorganisationen in die lokalen Bündnisse für Bildung. Bei Bündnissen aus Regionen mit einem geringen Organisationgrad von Menschen mit Migrationsgeschichte (beispielsweise in Ostdeutschland und ländlichen Räumen) muss dies jedoch von Fall zu Fall entschieden werden.

Durch den Einbezug von Akteuren unterschiedlicher Kompetenzfelder kann eine zielgruppengerechte Maßnahmenplanung erfolgen. So braucht es in den Bündnissen für Bildung sowohl Partner, die den Sozialraum der Zielgruppe kennen und den Zugang gewährleisten als auch Akteure mit Erfahrung in der Durchführung von Projekten und/oder der kulturellen Bildung. Andere Bündnispartner verfügen wiederum über eine große Ehrenamtsbasis oder die benötigte technische Infrastruktur. Die beteiligten Migrant*innenorganisationen verfügen dabei je nach Ausrichtung über unterschiedliche Stärken. Mal können sie Künstler/-innen mit Migrationsgeschichte mobilisieren, mal koordinieren sie die ehrenamtliche Arbeit oder ermöglichen Zugang zur Zielgruppe und deren Eltern.

Die Bündnisse müssen klare Kooperationsvereinbarungen vorlegen, in der die jeweilige Aufgabenverteilung deutlich gemacht wird. Die Bündnispartner sollen im Vorfeld der Maßnahmenentwicklung Zuständigkeiten bezüglich Aufgaben, Verantwortungsbereiche etc. transparent kommunizieren und in den Vereinbarungen festhalten.

Zusammenarbeit mit Schulen

  • Schulen können selbstverständlich Bündnispartner im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden, allerdings können Anträge nicht durch einen formalen Bildungsort gestellt werden, Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind jedoch antragsberechtigt.
  • Die Zusammenarbeit mit Schulen unterliegt klaren Regeln, die sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung ergeben. Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Es gilt gilt Folgendes zu beachten:
  •  Antragsteller/Zuwendungsempfänger für die Maßnahme und Veranstalter der Workshops auf lokaler Ebene muss ein außerschulischer Träger sein, nicht die beteiligte Schule.
  • Die Maßnahme ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichts konzipiert. Vorhandene Angebote werden durch die Maßnahme nicht ersetzt.
  • Die Workshops finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden.
  • Die Teilnahme der Schüler/-innen an der Maßnahme erfolgt freiwillig. Wahlpflichtunterricht ist von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Das Angebot darf nicht Bestandteil des Lehrplans einer Schule sein und nicht in die Notengebung einfließen.
  • Die verantwortliche Planung und Durchführung der Maßnahme wird durch den außerschulischen Träger im Bündnis übernommen.

Beispiel: Ein Jugendverein (Migrant*innenorganisation) bildet ein Bündnis mit einer Musikschule und einer Schule. Die künstlerische Förderung der Jugendlichen mit Migrationsgeschichte ist Hauptanliegen des Jugendvereins. Sie verfügt über Kenntnisse der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen und verfügt über eine Ehrenamtsbasis. Die Musikschule ist ausgestattet mit Räumlichkeiten und hat den Zugang zu künstlerischen Fachkräften. Die Schule organisiert den Zugang zu weiteren bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit dem Jugendverein wird die Gruppe durch einen Lehrer zusammengestellt. Die Bündnispartner vereinbaren eine Kooperation, die in der Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.

Maßnahmenkonzepte

Mit den Maßnahmen sollen in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren mit und ohne Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter erreicht werden, die von einer Bildungsbenachteiligung betroffen sind. Eine besondere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter ist erwünscht, um die gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln. Kinder und Jugendliche ohne Bildungsbenachteiligung können ebenfalls in die Maßnahmen einbezogen werden, Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Gruppe der Bildungsbenachteiligten. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören laut dem nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Bielefeld 2016), auf den sich das BMBF beruft, Kinder, die in mindestens einer dort genannten Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:

– soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),

– finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),

– bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

Der NeMO Bundesverband e.V. fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Projekte in den Kunstformen darstellende Kunst (Theater, Tanz, Performance, Film, Foto, Streetdance etc.), bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, StreetArt etc.), Musik (Gesang, Instrumente, Hip-Hop etc. ) und Literatur (z.B. Slam).

Bei der inhaltlichen Konzeption der Maßnahmen soll die Vielfalt der Menschen in ihren Lebensrealitäten, ihrem Lebensalltag, Kulturen, Sprachen, ihrer unterschiedlichen Herkunft etc. widergespiegelt werden. Die künstlerische Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt wie die Migrationsgeschichte der Eltern, (eigene) Fluchterfahrung, Leben in einer interkulturellen Nachbarschaft etc. können dabei mögliche Schwerpunkte der Maßnahmen sein und zu einer gesunden Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen beitragen. Auch die künstlerische Beschäftigung mit Diversität, z.B. in Form von interkulturellen Maßnahmen, die Einblicke in die verschiedenen herkunftsspezifischen Künste geben, wie ein interkulturelles Musikprojekt mit verschiedenen länderspezifischen Instrumenten, Gesangsformen oder Tanzarten etc. kann Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärken und den selbstverständlichen Umgang mit Diversität fördern.

Ansprechpartner*innen:

Tülay Zengingül, Leitung: 0231 286 78 756  | Mobil +49 176 239 125 77 | E-Mail  t.zenginguel[at]bv-nemo.de

Marcell Steinhoff, Administrativer Mitarbeiter: 0231 286 78 756 | E-Mail m.steinhoff[at]bv-nemo.de

Mehr Informationen unterwww.interkulturmachtkunst.de.

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Seit 2013 erhält unser Verband eine strukturelle Förderung durch das BMI Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

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Seit den Enthüllungen der Correctiv-Recherche vor einigen Wochen bewegt sich viel in der deutschen Zivilgesellschaft....

Seit den Enthüllungen der Correctiv-Recherche vor einigen Wochen bewegt sich viel in der deutschen Zivilgesellschaft. Hunderttausende Menschen gehen auf die Straße, um gegen die faschistischen Vertreibungspläne der Rechtsextremisten zu protestieren. Vor der angehenden Bedrohung werden sich auch die Migrant*innenorganisationen als essentieller Bestandteil der Zivilgesellschaft nicht wegducken. Zusammen werden wir unsere Demokratie verteidigen. Denn wir wissen starke, solidarische Verbündete auf unserer Seite, auf die wir uns verlassen können und müssen. Dies wurde auch im heutigen Treffen unserer Vorstandsvorsitzenden Elizabeth Beloe mit Bundeskanzler Olaf Scholz und der Antirassismusbeauftragten Reem Alabali-Radovan deutlich unterstrichen. Die politischen Entscheidungsträger*Innen stellten im gemeinsamen Gespräch unsere Perspektiven in den Mittelpunkt. Sie schenkten unseren Ängsten, unserer Wut, Bestürzung aber auch Erschöpfung ihre Aufmerksamkeit. Denn wie Alabali-Radovan es in der folgenden Pressekonferenz auch noch einmal betonte: "Es ist wichtig, dass nicht ständig über die Getroffenen gesprochen wird, sondern mit ihnen." Jeder Vierte in Deutschland hat eine Einwanderungsgeschichte und sie alle prägen dieses Land genauso wie jeder und jede Biodeutsche. Es ist unser gemeinsames Zuhause und das wird es auch bleiben! "Wenn das Zusammenleben vor Ort gelingt, dann ist das eines der wirksamsten Gegenmittel gegen den andauernden rechtsradikalen Versuch, uns Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte als Fremde abzustempeln." - Elizabeth Beloe #antirassismus #rassismus #protest #migranten #olafscholz

*english version below* Vor 79 Jahren, am 27. Januar 1945, wurden die Insassen des Konzentrations- und...

*english version below* Vor 79 Jahren, am 27. Januar 1945, wurden die Insassen des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von der Roten Armee befreit. Über 7.000 Menschen konnten lebend gerettet werden, doch dies steht im düsteren Kontrast zu den über 1,1 Millionen Menschen, die allein in Auschwitz kaltblütig ermordet wurden. Der Holocaust, ein unfassbares Verbrechen und das düsterste Kapitel deutscher Geschichte, darf niemals in Vergessenheit geraten. Und so ist es auch eine niemals endende Aufgabe, die Erinnerung an die Verbrechen, das Unrecht und das unsägliche Leid wachzuhalten. Das Vermächtnis der Opfer soll noch heute mahnen “Nie wieder”. Antisemitismus, Rassismus, Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum finden, denn aus Worten werden Taten. Nach den Hamas-Anschlägen in Israel im Oktober stiegen die antisemitische Vorfälle in Deutschland bis Ende Januar um 320 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese bedrohliche Entwicklung erinnert uns daran, dass unser Einsatz für Toleranz und gegen Hass nach wie vor von immenser Bedeutung ist. **** 79 years ago, on January 27, 1945, the inmates of the Auschwitz concentration and extermination camp were liberated by the Red Army. Over 7,000 people were saved alive, but this stands in grim contrast to the over 1.1 million people who were murdered in cold blood in Auschwitz alone. The Holocaust, an inconceivable crime and the darkest chapter in German history, must never be forgotten. And so it is also a never-ending task to keep alive the memory of the crimes, the injustice and the unspeakable suffering. The legacy of the victims should still remind us today “Never again”. Anti-Semitism, racism, hatred and incitement to hatred must have no place in our society, because words become deeds. Following the Hamas attacks in Israel in October, anti-Semitic incidents in Germany rose by 320% by the end of January compared to the previous year. This threatening development reminds us that our commitment to tolerance and against hatred continues to be of immense importance. #HolocaustGedenktag #NieWieder #Erinnerung #GegenVergessen #weact #Toleranz 🕊️