Laufende Projekte

Bundes-Empowerment-Netzwerk für diskriminierungskritischen Zugang in Ausbildung (BENdA)

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Laufzeit: 01.05.2023-31.10.2026

BENdA ist ein bundesweites Projekt vom Bundesverband NeMO e.Vim Rahmen des ESF-Modellprogramms „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“. Das Modellprogramm soll helfen, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden und besteht aus zwei Handlungsansätzen: „Bezugspersonen stärken“ und „Träger vernetzen" BENdA ist im zweiten Handlungsansatz „Träger vernetzen“ angesiedelt. Die Zielgruppe des ESF-Modellprogramms „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ sind unmittelbare Bezugspersonen von jungen Menschen mit Migrationsgeschichte/Migrationserfahrung am Übergang Schule-Berufsausbildung. Bezugspersonen sind Menschen, die sich regelmäßig im direkten Umfeld der jungen Menschen bewegen und ihren Alltag mitgestalten; dazu zählen u.a. Eltern, Verwandte, Sozialarbeiter:innen oder auch Lehrende, Personen aus Vereinen.

Ziele:

BENdA hat das Ziel als bundesweite Vernetzungsstelle die 16 Träger*innen im Handlungsansatz „Bezugspersonen stärken“ in ihrer fachlichen Umsetzung, zielgruppenorientierten öffentlichen Reichweite, Zusammenarbeit und wirkungsorientierten Analyse der Arbeit zu unterstützen. Das BeNdA Projektteam begleitet und unterstützt die Träger:innen bei der Beratung und Stärkung von Bezugspersonen junger Menschen mit Migrationsgeschichte beim Übergang Schule-Berufsausbildung.

Vernetzung und Beratung:

Der Bundesverband NeMO vernetzt und koordiniert im Rahmen vom BENdA ein Netzwerk von verschiedenen Träger:innen, die im Übergang Schule – Beruf agieren. Die Vernetzung der beteiligten Organisationen soll vor allem im dem Erfahrungsaustausch, in der Bündelung ihrer Kompetenzen, ihrer Expertisen, ihres Wissens und deren Transfer mit dem Ziel, möglichst barrierefreien und diskriminierungskritischen Zugang zur Ausbildung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse junger Erwachsenen mit Migrationsgeschichte zu schaffen.

Sensibilisierung und Empowerment:

BENdA setzt an der realen Lebenswelt der jungen Menschen mit Migrationsgeschichte/Migrationserfahrung an und verfolgt einen diversitätsorientierten Ansatz. Bezugspersonen sollen in der Lage sein zu motivieren und zu bestärken, um mögliche Hürden auf dem Weg in die Ausbildung abzubauen und den jungen Menschen mit Migrationsgeschichte/Migrationserfahrung eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Wir bieten unseren Netzwerk-Träger:innen Vernetzungstreffen, Monitoring, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Tools und Techniken, Arbeitsmaterialien und Leitfäden zur diskriminierungskritischen Sensibilisierung der Bezugspersonen, damit diese für ihre besondere Rolle als Ratgeber:innen aktiviert, geschult und empowert werden.

Das Projekt „Bundes-Empowerment-Netzwerk für diskriminierungskritischen Zugang in Ausbildung“ wird im Rahmen des Programms „Rat geben - Ja zur Ausbildung!“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Social Media Kanäle


Ansprechpartner*innen:
Maimouna Ouattara (Projektleitung) m.ouattara[at]bv-nemo.de
Cemalettin Özer (Projektleitung) c.oezer[at]bv-nemo.de
Anna Götz (Fachreferentin Wissensnetz und Dokumentation) a.goetz[at]bv-nemo.de
Amina Rayan (Fachreferentin Wissensnetz und Dokumentation) a.rayan[at]bv-nemo.de
Roman Bakuradze (Regionalkoordination Ost) r.bakuradze[at]bv-nemo.de
Laura Bohnert (Regionalkoordination West) l.bohnert[at]bv-nemo.de
Seongmoon Lily Shim (Referentin für Öffentlichkeitsarbeit/Social Media) s.shim[at]bv-nemo.de
Kai Simmerl (Regionalkoordination Nord) k.simmerl[at]bv-nemo.de
Rahua Mesghina (Fachreferentin Wissensnetz und Dokumentation) r.mesghina[at]bv-nemo.de

weact: Rassismus entgegentreten und diskriminierungsfreie Gesellschaft mitgestalten

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Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2025
Das Projekt wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus gefördert.

Zielstellung: Von Mehrfachdiskiminierung Getroffene werden mit Hilfe von Beratungsangeboten und systemischer Begleitung im Umgang mit Rassismus gestärkt. Weiterhin sind Migrant*innenorganisationen empowert, lokale Strukturen rassismus- und diskriminierungsfrei vor Ort mitzugestalten.

Zwei Handlungsbereiche:

1. Aufbau, Erprobung und Professionalisierung von community-basierten rassismuskritischen Anlaufstellen/Beratungsstellen mit 11 Trägern vorwiegend in kommunalen Migrant*innenorganisationsverbünden in 6 West-Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein bzw. an 10 Modellstandorten: Bayern, Bielefeld/Umland, Bochum/Umland, Braunschweig, Köln, Münster/Münsterland, Neumünster, Hannover, Mannheim/Region. Die Träger dieser Anlauf- und Beratungsstellen bestehen u.a. aus mehr als 30 unterschiedlichen Communities.

2. An fünf von den oben genannten zehn Standorten gestalten die Migrant*innenorganisationen zusätzlich diskriminierungskritische Öffnungsprozesse mit den Kommunen mit. Es finden Dialoge in lokalen Denkfabriken und Steuerungsgruppen statt (Augsburg, Nürnberg und München/Bayern, Bielefeld, Braunschweig, Münster). Handlungsempfehlungen werden für Kommune, Land und Bund formuliert. 

Zielgruppe der Anlauf- und Beratungsstellen: Von Rassismus und (Mehrfach-)Diskriminierung getroffene Personen und Kommunen

Spezifika der professionellen community-basierten rassismuskritischen Anlauf- und Beratungsstellen in migrantischer Trägerschaft: Mehrsprachige, ortsnahe, parteiische, vertrauensvolle, differenz- und kultursensible sowie machtkritische Beratung/Begleitung unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte u.a. 

An den Anlauf- und Beratungsstellen arbeiten Ehren- und Hauptamtliche kollaborativ miteinander. Die Mitarbeitenden beraten in face-to-face-Gesprächen, digital, telefonisch, insbesondere aufsuchend, vor allem für Menschen im ländlichen Raum oder aus den Gemeinschaftsunterkünften. 

Wissenstransfer findet statt: Eine digitale Mediathek und adressat*innengerechte Informations-, Wissens- und Austauschplattform mit FAQ wird für den Handlungs- und Erfahrungsaustausch und die Wissensvermittlung von und für Beratende(n) etabliert. Es entstehen Qualitätsstandards für community-basierte rassismuskritische Anlauf- und Beratungsstellen in migrantischer Trägerschaft. Es ist geplant, community-basiertes Monitoring zu mehrfachen Diskriminierungen zu veröffentlichen.

Langfristige Ziele: In Zusammenarbeit mit Migrant*innenorganisationen/Communities/Verbünde, von Mehrfachdiskriminierungen Getroffenen selbst und weiteren Trägern soll das Ausmaß von Rassismus sichtbarer gemacht werden, gemeldet, strukturelle Benachteiligung beim Namen genannt und damit besprechbarer. Mittels social media und Podcasts/Vodcasts werden Stimmen der Getroffenen hörbar. Communities/Migrant*innenorganisationen/Verbünde von MO werden durch Capacity building und Advocacy Arbeit gestärkt und ihre Antidiskriminierungsarbeit vor Ort sichtbarer gemacht. Strukturelle Diskriminierungen werden im Sinne einer diskriminierungsfreien Stadtgesellschaften identifiziert und bekämpft. Ein wertvoller Wissenstransfer findet statt und lässt ggf. wiederkehrende Schemata erkennen. Kommunale bzw. landesweite Förderung für community-basierte rassismuskritische Anlauf- und Beratungsstellen soll dafür akquirieren werden.

Das NeMO-Projekt weact mit 11 Trägern in 6 West-Bundesländern an 10 Modellstandorten
 
ZAM e. V.; Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY e. V.) in Bayern; Hildegard Lagrenne Stiftung für Bildung, Teilhabe und Inklusion von Roma und Sinti in DeutschlandMiSO Netzwerk Hannover e.V.; Prisma Queer Migrants e. V. in Hannover/NiedersachsenHaus der Kulturen Braunschweig e. V. in Braunschweig/Niedersachsen; Bielefelder Netzwerk der Migrant*innenorganisationen (BiNeMo) e. V. in Bielefeld/Region; Bonem e. V. in Bochum/Region; Kölner Verbund der Migrantenorganisationen e. V. (KVMO); Netzwerke von Migranten-Initiativen und -Selbstorganisationen Verbund in Münster und Münsterland e. V. (NeMIS) in Nordrhein-Westfalen; Sinti Union Schleswig-Holstein e. V. in Neumünster.

Zur Website

Ansprechpartner*innen:

Adama Logosu-Teko, Kommissarische Projektleitung | +49 172 543 635 7 | alteko[at]bv-nemo.de

Marie Alex, Koordinatorin für Backoffice und Netzwerkkommunikation | +49 30 68 08 63 20 | m.alex[at]bv-nemo.de

n.n., Referent*in für community-basiertes Monitoring und Evaluation | +49 30 680 863 13 |

Thao Nguyen, Referentin für Bildungsmaßnahmen  | +49 30 265 709 06  | t.nguyen[at]bv-nemo.de

Fritz Könnicke, Referent für Öffentlichkeitsarbeit / Social Media | +49 30 680 863 13 | f.koennicke[at]bv-nemo.de

Roze Kosan, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  | r.kosan[at]bv-nemo.de

GLEICH teilhaben

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Geflüchtete lokal empowern, inkludieren und Chancengerechtigkeit herstellen

Migrantische Organisationen als Träger der Geflüchtetenarbeit
Geflüchtetenarbeit in, von und mit migrantischen Organisationen.

Komplexe Aufgabe
Es gibt eine wachsende Komplexität in der Geflüchtetenarbeit aufgrund unterschiedlicher Bedarfs- und Problemlagen verschiedener Gruppen von Geflüchteten, die gleichzeitig auftreten.

Gefahr
Vulnerable Gruppen von Geflüchteten werden von staatlichen, kommunalen und anderen Stellen nicht ausreichend in den Blick genommen und fallen durch das Raster.

Unsere Gefahr
Wir fokussieren uns im Projekt auf das Empowerment, die Inklusion und die Teilhabesicherung dieser Gruppen, um einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit zu leisten.

Vulnerable Gruppen von Geflüchteten
Vulnerabilität bedeutet NICHT, dass Geflüchtete per se ein ganzes Leben lang besonders anfällig und verletzbar sind.
Aber es bedeutet, dass für sie über einen bestimmten Zeitraum in ihrem Leben die Wahrscheinlichkeit, einen Schaden zu erleiden, weil es keinen ausreichenden Schutz vor Gefahren, Diskriminierungen, Angriffen, negativen Einflüssen o. Ä. gibt, größer ist als für andere Geflüchtete.

In diesem bestimmten Zeitraum ihres Lebens, in dem wir sie treffen, erreichen sie also aufgrund bestimmter Umstände eine erhöhte oder hohe Vulnerabilität. Sie brauchen dann besonderen Schutz und besondere Unterstützung. Ziel der Unterstützung soll sein, die Betroffenen so zu stabilisieren, dass es ihnen nach einer Zeit wieder im Rahmen ihrer Möglichkeiten gelingt, ihr Leben autonom, gesund und nach ihren individuellen und kollektiven Standards gut zu bewältigen.

Diese Unterstützung kann von Ort zu Ort und von Gruppe zu Gruppe höchst unterschiedlich sein. Es kann z. B. darum gehen, dass bereits vorhandene Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung erst noch für Geflüchtete geöffnet werden müssen. Oder dass die Situation von geflüchteten Frauen, die über lange Zeit in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, im lokalen Netzwerk erst sichtbar und bewusst gemacht werden muss, um sie zu verbessern.

Die Website gleich-teilhaben.de ist im Aufbau.

Ansprechpartner*innen
Prof. Dr. Ümit Koşan, Projektleitung  | uekosan[at]bv-nemo.de
Dr. Elizabeth Beloe, wissenschaftliche Leitung  | +49 30 56820305  | e.beloe[at]bv-nemo.de
Dr. Wilfried Kruse, Wissenschaftliche Leitung  | w.kruse[at]weinheimer-initiative.de
Martina Möller, Netzwerkbegleitung  |  +49 231 28678-754  |  m.moeller-oencue[at]bv-nemo.de
Dr. Andrés Otálvaro, Netzwerkbegleitung  | +49 231 28678-754  | a.otalvaro[at]bv-nemo.de
Dr. Jenny Warnecke, Netzwerkbegleitung | +49 171 15 61 58 2 | j.warnecke[at]bv-nemo.de
Marie Alex, Projektreferentin  |
+49 30 68 08 63 20 |+49 151 51 81 61 06  | m.alex[at]bv-nemo.de

InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur

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Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e. V. (NeMO) ist seit dem 1. Januar 2018 einer von 30 Programmpartnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2018 bis 2022).

Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsmaßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu kultureller Bildung zu eröffnen. Das Ziel liegt darin, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. 

Die außerschulischen Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt werden – wie Vereinen, Verbänden und Initiativen, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke. In ihnen übernehmen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation.

Unter den Maßgaben der Richtlinie des BMBF hat der Bundesverband NeMO das Programm „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ entwickelt. Es verbindet den Rahmen der Bündnisse für Bildung mit den Möglichkeiten und Kompetenzen von Migrant*innenorganisationen.

Voraussetzungen für Anträge

Die Bildung von tragfähigen Bündnissen für Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung des Programms. Die lokalen Bündnisse sollen sich idealerweise zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind – beispielsweise einer Schule, dem Jugendamt, Kirchen, kulturellen Einrichtungen und so weiter. Jeder Bündnispartner kann als Antragsteller fungieren.

Mindestanforderungen für Bündnisse

  • Interesse, ein lokales Bündnis für kulturelle Bildung zu gründen
  • Zugang zu bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen (7 bis 18 Jahre)
  • Zugang zu Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter
  • Zugang zu fachlich qualifiziertem Referent*innen
  • Darstellung angemessener Eigenleistungen der Bündnispartner (Räume, personelle Ressourcen und so weiter)
  • Mindestens drei lokale Bündnispartner, möglichst unterschiedlicher Kompetenzbereiche (beispielsweise Partner mit Zugang zur Zielgruppe, Partner mit Erfahrung in der kulturellen Arbeit, Partner auf Ehrenamt-Basis oder Ähnliches) gründen ein Bündnis
  • Alle Bündnispartner sind juristische Personen
  • Kooperationsvereinbarung der beteiligten Bündnispartner mit Nennung der Ansprechpartner und der jeweils übernommenen Aufgabenbereiche sowie der Eigenleistungen. Als Eigenleistungen der Bündnisse eignen sich der Einsatz von haupt- oder ehrenamtlichen Kräften, Mietausgaben oder die Bereitstellung von Material und Technik.
  • Es handelt sich gemäß Definition um außerschulische Maßnahmen. Das heißt: Letztzuwendungsempfänger und Veranstalter der Maßnahme auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger, nicht die beteiligte Schule. Die Maßnahme findet außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Die Teilnahme der Schüler*innen an der Maßnahme ist freiwillig. Die Maßnahme wird in Verantwortung des außerschulischen Trägers geplant und durchgeführt. Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden. Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen an den Maßnahmen ist freiwillig.
  • Entscheidende Voraussetzung einer Förderung ist die Zusätzlichkeit der Maßnahme. Das bedeutet: 1. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme darf sich nicht mit bisherigen Projekten des jeweiligen Bündnispartners decken. 2. Mit der Maßnahme werden neue Zielgruppen angesprochen.
  • Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank des BMBF (voraussichtlich ab Mitte Januar eines Jahres)
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbands NeMO e. V. für „Kultur macht stark“ durch geeignete Fotos, Texte und so weiter
  • Präsentation der Ergebnisse – öffentlich oder im geschlossenen Rahmen

Wer kann Antragsteller werden?

Ein lokales Bündnis setzt sich aus (mindestens) drei Partnern zusammen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH et cetera). Einer der Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projekts. Schulen können Bündnispartner sein, dürfen jedoch kein Antragsteller sein.

Wer kann Bündnispartner werden?

Für eine Antragstellung bei „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ ist eine Mitgliedschaft beim Bundesverband NeMO oder in einer ihrer Organisationen nicht Pflicht. Das heißt, dass alle Migrant*innenorganisationen und auch sonstige Organisationen aus dem künstlerischen oder pädagogischen Bereich (auch Schulen als Bündnispartner) dürfen sich zu Bildungsbündnissen zusammenschließen und können einen Förderantrag stellen.

Die lokalen Bündnisse sollen sich zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen sowie weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (zum Beispiel einer Schule, dem Jugendamt, Jugendzentrum, Kirchen, kulturellen Einrichtungen, Qualifizierungsträger, Handwerkskammer, Quartiersmanagement et cetera). Jeder Bündnispartner – außer eine Schule – kann als Antragsteller fungieren (siehe unten).

Der Bundesverband legt großen Wert auf die gleichberechtigte Einbindung von Migrant*innenorganisationen in die lokalen Bündnisse für Bildung. Bei Bündnissen aus Regionen mit einem geringen Organisationsgrad von Menschen mit Migrationsgeschichte (beispielsweise in Ostdeutschland und ländlichen Räumen) muss dies jedoch von Fall zu Fall entschieden werden.

Durch den Einbezug von Akteur*innen unterschiedlicher Kompetenzfelder kann eine zielgruppengerechte Maßnahmenplanung erfolgen. So braucht es in den Bündnissen für Bildung sowohl Partner, die den Sozialraum der Zielgruppe kennen und den Zugang gewährleisten. Genauso sind aber auch Akteur*innen mit Erfahrung in der Durchführung von Projekten oder der kulturellen Bildung vonnöten. 

Andere Bündnispartner*innen verfügen wiederum über eine große Ehrenamt-Basis oder die benötigte technische Infrastruktur. Die beteiligten Migrant*innenorganisationen verfügen dabei je nach Ausrichtung über unterschiedliche Stärken. Mal können sie Künstler*innen mit Migrationsgeschichte mobilisieren, mal koordinieren sie die ehrenamtliche Arbeit oder ermöglichen den Zugang zur Zielgruppe und zu deren Eltern.

Die Bündnisse müssen klare Kooperationsvereinbarungen vorlegen, in der die jeweilige Aufgabenverteilung deutlich gemacht wird. Die Bündnispartner*innen sollen im Vorfeld der Maßnahmenentwicklung Zuständigkeiten bezüglich Aufgaben, Verantwortungsbereiche et cetera transparent kommunizieren – und in den Vereinbarungen festhalten.

Zusammenarbeit mit Schulen

  • Schulen können selbstverständlich Bündnispartner*innen im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden. Allerdings können Anträge nicht durch einen formalen Bildungsort gestellt werden. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind jedoch antragsberechtigt.
  • Die Zusammenarbeit mit Schulen unterliegt klaren Regeln, die sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung ergeben. Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Es gilt gilt Folgendes zu beachten:
  • Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen für die Maßnahme und Veranstalter der Workshops auf lokaler Ebene muss ein außerschulischer Träger sein, nicht die beteiligte Schule.
  • Die Maßnahme ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichts konzipiert. Vorhandene Angebote werden durch die Maßnahme nicht ersetzt.
  • Die Workshops finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden.
  • Die Teilnahme der Schüler*innen an der Maßnahme erfolgt freiwillig. Der Wahlpflichtunterricht ist von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Das Angebot darf nicht Bestandteil des Lehrplans einer Schule sein und nicht in die Notengebung einfließen.
  • Die verantwortliche Planung und Durchführung der Maßnahme wird durch den außerschulischen Träger im Bündnis übernommen.

Beispiel: Ein Jugendverein (Migrant*innenorganisation) bildet ein Bündnis mit einer Musikschule und einer Schule. Die künstlerische Förderung der Jugendlichen mit Migrationsgeschichte ist Hauptanliegen des Jugendvereins. Sie verfügt über Kenntnisse der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen – und über eine Ehrenamt-Basis. Die Musikschule ist ausgestattet mit Räumlichkeiten und hat Zugang zu künstlerischen Fachkräften. Die Schule organisiert zudem den Zugang zu weiteren bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit dem Jugendverein wird die Gruppe durch eine*n Lehrer*in zusammengestellt. Die Bündnispartner*innen vereinbaren eine Kooperation, die in der Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.

Maßnahmenkonzepte

Mit den Maßnahmen sollen in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren mit und ohne Migrationsgeschichte erreicht werden – einschließlich Geflüchteter, die von einer Bildungsbenachteiligung betroffen sind. Eine besondere Berücksichtigung dieser Zielgruppe ist erwünscht, um die gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln. Kinder und Jugendliche ohne Bildungsbenachteiligung können ebenfalls in die Maßnahmen einbezogen werden. Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Gruppe der Bildungsbenachteiligten. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören laut dem nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Bielefeld 2016), auf den sich das BMBF beruft, Kinder, die in mindestens einer dort genannten Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:

– soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
– finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält zum Beispiel Transferleistungen)
– bildungsbezogene Risikolage (zum Beispiel: Eltern sind formal gering qualifiziert)

Der Bundesverband NeMO e. V. fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Projekte in den Kunstformen darstellende Kunst (Theater, Tanz, Performance, Film, Foto, Streetdance et cetera), Bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, StreetArt und so weiter), Musik (Gesang, Instrumente, Hip-Hop et cetera) und Literatur (beispielsweise Poetry Slam).

Bei der inhaltlichen Konzeption der Maßnahmen soll die Vielfalt der Menschen in ihren Lebensrealitäten, ihrem Lebensalltag, Kulturen, Sprachen, ihrer unterschiedlichen Herkunft und mehr widergespiegelt werden.
Die künstlerische Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt können dabei mögliche Schwerpunkte der Maßnahmen sein und zu einer gesunden Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen beitragen. Themen können beispielsweise sein: die Migrationsgeschichte der Eltern, (eigene) Fluchterfahrung, Leben in einer interkulturellen Nachbarschaft et cetera.

Auch die künstlerische Beschäftigung mit Diversität kann Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärken – und den selbstverständlichen Umgang mit Diversität fördern. Ein Beispiel: interkulturelle Maßnahmen, die Einblicke in die verschiedenen herkunftsspezifischen Künste geben, etwa ein interkulturelles Musikprojekt mit verschiedenen länderspezifischen Instrumenten, Gesangsformen oder Tanzarten und so weiter.

Ansprechpartner*innen:

Tülay Zengingül, Leitung: 0231 286 78 756 | Mobil +49 176 239 125 77 | 
Email: t.zengingue[at]bv-nemo.de

Marcell Steinhoff, Administration: 0231 286 78 756 | Email. m.steinhoff[at]bv-nemo.de

Mehr Informationen unter interkulturmachtkunst.de.

Strukturförderung von Migrant*innenorganisationen auf Bundesebene

Das Programm Strukturförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Migrant*innenorganisationen bereits seit dem Jahr 2013 beim Ausbau ihrer Dachstrukturen – und bei der Professionalisierung ihrer Arbeit.

Das Programm ermöglicht den Dachverbänden von Migrant*innenorganisationen, eigene Geschäftsstellen einzurichten. In seinem Rahmen können wir unsere Rolle als Ansprechpartner*innen und Interessenvertreter*innen auf Bundesebene verstärken. So stellt die Strukturförderung des BAMF sicher, dass die Expertise von Migrant*innenorganisationen für die bundesweite Integrationsarbeit nutzbar und sichtbar gemacht wird. Mehr Informationen gewünscht? Hier gelangen Sie zur BAMF-Webseite.

Der Bundesverband NeMO ist seit dem Jahr 2013 Träger der Strukturförderung – und erhält die Förderung in der zweiten Stabilisierungsphase weiter.

Kontakt:
Dr. Elizabeth Beloe                      e.beloe[at]bv-nemo.de 
Dr. Peyman Javaher-Haghighi    pjh[at]bv-nemo.de
Tel: +49 30 26570906
 

Abgeschlossene Projekte

samo.fa III

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Das NeMO-Projekt „Stärkung der Aktiven aus Migrant*innenorganisationen in der Flüchtlingsarbeit” (samo.fa) bekam eine Neuauflage. samo.fa III wurde durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert. 

samo.fa III arbeitete im Jahre 20222 mit zwei Schwerpunkten: „Verstetigung” und „Vertiefung”.

Unter „Verstetigung” ist die Fortführung, Verankerung und Absicherung der bisherigen Arbeit vor Ort zu verstehen – mit dem Ziel, dass die Geflüchtetenarbeit durch Migrant*innenorganisationen auch nach dem Jahr 2022 weiter fortgeführt wird. 

Unter "Vertiefung" wird in vier Schwerpunktthemen „gute Praxis“ gebündelt.

Weitere Informationen unter samofa.de

wir sind viele – gegen rassismus und diskriminierung

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Migrant*innenorganisationen: Stark gegen Rassismus: jeden Tag, vor Ort und überall. – Ein Projekt des Bundesverbands NeMO
Das Projekt vom März 2019 bis 30.06.2022 wurde durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus gefördert.

Übergriffe und Taten rassistischer Gewalt nehmen zu. Öffentliche rassistische und diskriminierende Äußerungen scheinen salonfähig geworden zu sein. Zugleich nimmt auch der Protest dagegen zu. NeMO-Verbünde sind genau deshalb engagiert vor Ort tätig. Genau dort: vor Ort, im Alltag und in der Stadtgesellschaft, setzte das NeMO-Projekt wir sind viele – gegen rassismus und diskriminierung an. 

wir sind viele – gegen rassismus und diskriminierung gründet in einer grundsätzlichen Haltung des Bundesverbands NeMO, wie sie unter anderem auch in der aktuellen Forderung nach einem Sofortprogramm Anti-Rassismus zum Ausdruck kommt. Dort wird hervorgehoben, was auf der Basis unserer breiten lokalen Erfahrungen und aus unserer Sicht besonders dringlich ist. Nämlich: Es „ist es uns besonders wichtig, dass die Abwehr von Rechtsextremismus und Rassismus rasch und unmittelbar bei den Menschen vor Ort ankommt und spürbar wird.“

wir sind viele – gegen rassismus und diskriminierung greift die bestehenden kritischen Auseinandersetzungen gegen rassistische Ausgrenzungen und Diskriminierungen vor Ort auf. wir sind viele – gegen rassismus und diskriminierung war aber noch mehr: Es unterstützt NeMO-Verbünde darin, Menschen bei ihrer Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung zu stärken, ihre Stimme und Power zu entfalten, in öffentliche Debatten einzugreifen, Diskurse mitzugestalten und Bündnisse zu suchen und zu festigen. Kurzum: Selbstbestimmt aktiv zu werden!

Weitere Informationen unter wirsind-viele.de/

Seit 2013 erhält unser Verband eine strukturelle Förderung durch das BMI Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Seit 2013 erhält unser Verband eine strukturelle Förderung durch das BMI

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

 

Ein perfektes deutsches Online-Casino sollte eine breite Palette von Kreditkarten akzeptieren. Die meisten gängigen Zahlungskarten, wie Visa und MasterCard, sind sicher im Internet zu verwenden. Um eine Transaktion durchzuführen, gehen Sie auf die Seite mit den Zahlungsmethoden des Online-Casinos und füllen Sie die erforderlichen Informationen aus. Im Allgemeinen beträgt die Transaktionsgebühr für Transaktionen mit Visa oder MasterCard 0,8 % bis 1,3 % des Gesamtbetrags. Dennoch ist es wichtig, sich zu vergewissern, dass das Casino ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Hier haben wir alle Online Casinos in Deutschland für Mitte 2022 gesammelt. In einem Online-Casino in Deutschland gibt es mehrere Tischspiele. Blackjack zum Beispiel ist ein klassisches Tischspiel, das von Spielern aller Spielstärken gespielt wird. Es kombiniert Geschicklichkeit mit Glück und bietet so ein einzigartiges Glücksspielerlebnis. Online-Casinos in Deutschland bieten Spielern die Möglichkeit, das Spiel kostenlos zu testen, bevor sie einen Einsatz tätigen. Wenn ihnen das Spiel dann gefällt, können sie Geld einzahlen, um es mit echtem Geld zu spielen. Neben Blackjack gibt es in einem Online-Casino auch andere Tischspiele wie Roulette und Baccarat. Auch wenn die Anzahl der Spiele begrenzt ist, gibt es doch Hunderte von verschiedenen Varianten dieses klassischen Spiels. Sie können die gleichen Spiele spielen wie in einem Casino an Land, einschließlich Blackjack, Roulette und Baccarat. Einige der besten Websites bieten sogar Live-Dealer-Spiele an, um sicherzustellen, dass die Spieler ein echtes Casino-Erlebnis haben. Manche Spieler sind sich jedoch nicht sicher, ob diese Art des Glücksspiels etwas für sie ist oder nicht. Um sicherzugehen, sollten Sie kostenlose Spiele im Online-Casino Deutschland ausprobieren, bevor Sie eine Einzahlung tätigen.

Seit den Enthüllungen der Correctiv-Recherche vor einigen Wochen bewegt sich viel in der deutschen Zivilgesellschaft....

Seit den Enthüllungen der Correctiv-Recherche vor einigen Wochen bewegt sich viel in der deutschen Zivilgesellschaft. Hunderttausende Menschen gehen auf die Straße, um gegen die faschistischen Vertreibungspläne der Rechtsextremisten zu protestieren. Vor der angehenden Bedrohung werden sich auch die Migrant*innenorganisationen als essentieller Bestandteil der Zivilgesellschaft nicht wegducken. Zusammen werden wir unsere Demokratie verteidigen. Denn wir wissen starke, solidarische Verbündete auf unserer Seite, auf die wir uns verlassen können und müssen. Dies wurde auch im heutigen Treffen unserer Vorstandsvorsitzenden Elizabeth Beloe mit Bundeskanzler Olaf Scholz und der Antirassismusbeauftragten Reem Alabali-Radovan deutlich unterstrichen. Die politischen Entscheidungsträger*Innen stellten im gemeinsamen Gespräch unsere Perspektiven in den Mittelpunkt. Sie schenkten unseren Ängsten, unserer Wut, Bestürzung aber auch Erschöpfung ihre Aufmerksamkeit. Denn wie Alabali-Radovan es in der folgenden Pressekonferenz auch noch einmal betonte: "Es ist wichtig, dass nicht ständig über die Getroffenen gesprochen wird, sondern mit ihnen." Jeder Vierte in Deutschland hat eine Einwanderungsgeschichte und sie alle prägen dieses Land genauso wie jeder und jede Biodeutsche. Es ist unser gemeinsames Zuhause und das wird es auch bleiben! "Wenn das Zusammenleben vor Ort gelingt, dann ist das eines der wirksamsten Gegenmittel gegen den andauernden rechtsradikalen Versuch, uns Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte als Fremde abzustempeln." - Elizabeth Beloe #antirassismus #rassismus #protest #migranten #olafscholz

*english version below* Vor 79 Jahren, am 27. Januar 1945, wurden die Insassen des Konzentrations- und...

*english version below* Vor 79 Jahren, am 27. Januar 1945, wurden die Insassen des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von der Roten Armee befreit. Über 7.000 Menschen konnten lebend gerettet werden, doch dies steht im düsteren Kontrast zu den über 1,1 Millionen Menschen, die allein in Auschwitz kaltblütig ermordet wurden. Der Holocaust, ein unfassbares Verbrechen und das düsterste Kapitel deutscher Geschichte, darf niemals in Vergessenheit geraten. Und so ist es auch eine niemals endende Aufgabe, die Erinnerung an die Verbrechen, das Unrecht und das unsägliche Leid wachzuhalten. Das Vermächtnis der Opfer soll noch heute mahnen “Nie wieder”. Antisemitismus, Rassismus, Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum finden, denn aus Worten werden Taten. Nach den Hamas-Anschlägen in Israel im Oktober stiegen die antisemitische Vorfälle in Deutschland bis Ende Januar um 320 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese bedrohliche Entwicklung erinnert uns daran, dass unser Einsatz für Toleranz und gegen Hass nach wie vor von immenser Bedeutung ist. **** 79 years ago, on January 27, 1945, the inmates of the Auschwitz concentration and extermination camp were liberated by the Red Army. Over 7,000 people were saved alive, but this stands in grim contrast to the over 1.1 million people who were murdered in cold blood in Auschwitz alone. The Holocaust, an inconceivable crime and the darkest chapter in German history, must never be forgotten. And so it is also a never-ending task to keep alive the memory of the crimes, the injustice and the unspeakable suffering. The legacy of the victims should still remind us today “Never again”. Anti-Semitism, racism, hatred and incitement to hatred must have no place in our society, because words become deeds. Following the Hamas attacks in Israel in October, anti-Semitic incidents in Germany rose by 320% by the end of January compared to the previous year. This threatening development reminds us that our commitment to tolerance and against hatred continues to be of immense importance. #HolocaustGedenktag #NieWieder #Erinnerung #GegenVergessen #weact #Toleranz 🕊️