Der Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e. V. (NeMO) ist seit dem 1. Januar 2018 einer von 30 Programmpartnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2018 bis 2022).
Im Rahmen des BMBF-Programms werden außerschulische Bildungsmaßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu kultureller Bildung zu eröffnen. Das Ziel liegt darin, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Die außerschulischen Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt werden – wie Vereinen, Verbänden und Initiativen, die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke. In ihnen übernehmen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation.
Unter den Maßgaben der Richtlinie des BMBF hat der Bundesverband NeMO das Programm „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ entwickelt. Es verbindet den Rahmen der Bündnisse für Bildung mit den Möglichkeiten und Kompetenzen von Migrant*innenorganisationen.
Voraussetzungen für Anträge
Die Bildung von tragfähigen Bündnissen für Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung des Programms. Die lokalen Bündnisse sollen sich idealerweise zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen und weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind – beispielsweise einer Schule, dem Jugendamt, Kirchen, kulturellen Einrichtungen und so weiter. Jeder Bündnispartner kann als Antragsteller fungieren.
Mindestanforderungen für Bündnisse
- Interesse, ein lokales Bündnis für kulturelle Bildung zu gründen
- Zugang zu bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen (7 bis 18 Jahre)
- Zugang zu Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, einschließlich Geflüchteter
- Zugang zu fachlich qualifiziertem Referent*innen
- Darstellung angemessener Eigenleistungen der Bündnispartner (Räume, personelle Ressourcen und so weiter)
- Mindestens drei lokale Bündnispartner, möglichst unterschiedlicher Kompetenzbereiche (beispielsweise Partner mit Zugang zur Zielgruppe, Partner mit Erfahrung in der kulturellen Arbeit, Partner auf Ehrenamt-Basis oder Ähnliches) gründen ein Bündnis
- Alle Bündnispartner sind juristische Personen
- Kooperationsvereinbarung der beteiligten Bündnispartner mit Nennung der Ansprechpartner und der jeweils übernommenen Aufgabenbereiche sowie der Eigenleistungen. Als Eigenleistungen der Bündnisse eignen sich der Einsatz von haupt- oder ehrenamtlichen Kräften, Mietausgaben oder die Bereitstellung von Material und Technik.
- Es handelt sich gemäß Definition um außerschulische Maßnahmen. Das heißt: Letztzuwendungsempfänger und Veranstalter der Maßnahme auf lokaler Ebene ist ein außerschulischer Träger, nicht die beteiligte Schule. Die Maßnahme findet außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Die Teilnahme der Schüler*innen an der Maßnahme ist freiwillig. Die Maßnahme wird in Verantwortung des außerschulischen Trägers geplant und durchgeführt. Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden. Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen an den Maßnahmen ist freiwillig.
- Entscheidende Voraussetzung einer Förderung ist die Zusätzlichkeit der Maßnahme. Das bedeutet: 1. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme darf sich nicht mit bisherigen Projekten des jeweiligen Bündnispartners decken. 2. Mit der Maßnahme werden neue Zielgruppen angesprochen.
- Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank des BMBF (voraussichtlich ab Mitte Januar eines Jahres)
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbands NeMO e. V. für „Kultur macht stark“ durch geeignete Fotos, Texte und so weiter
- Präsentation der Ergebnisse – öffentlich oder im geschlossenen Rahmen
Wer kann Antragsteller werden?
Ein lokales Bündnis setzt sich aus (mindestens) drei Partnern zusammen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH et cetera). Einer der Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projekts. Schulen können Bündnispartner sein, dürfen jedoch kein Antragsteller sein.
Wer kann Bündnispartner werden?
Für eine Antragstellung bei „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ ist eine Mitgliedschaft beim Bundesverband NeMO oder in einer ihrer Organisationen nicht Pflicht. Das heißt, dass alle Migrant*innenorganisationen und auch sonstige Organisationen aus dem künstlerischen oder pädagogischen Bereich (auch Schulen als Bündnispartner) dürfen sich zu Bildungsbündnissen zusammenschließen und können einen Förderantrag stellen.
Die lokalen Bündnisse sollen sich zusammensetzen aus Migrant*innenorganisationen sowie weiteren Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind (zum Beispiel einer Schule, dem Jugendamt, Jugendzentrum, Kirchen, kulturellen Einrichtungen, Qualifizierungsträger, Handwerkskammer, Quartiersmanagement et cetera). Jeder Bündnispartner – außer eine Schule – kann als Antragsteller fungieren (siehe unten).
Der Bundesverband legt großen Wert auf die gleichberechtigte Einbindung von Migrant*innenorganisationen in die lokalen Bündnisse für Bildung. Bei Bündnissen aus Regionen mit einem geringen Organisationsgrad von Menschen mit Migrationsgeschichte (beispielsweise in Ostdeutschland und ländlichen Räumen) muss dies jedoch von Fall zu Fall entschieden werden.
Durch den Einbezug von Akteur*innen unterschiedlicher Kompetenzfelder kann eine zielgruppengerechte Maßnahmenplanung erfolgen. So braucht es in den Bündnissen für Bildung sowohl Partner, die den Sozialraum der Zielgruppe kennen und den Zugang gewährleisten. Genauso sind aber auch Akteur*innen mit Erfahrung in der Durchführung von Projekten oder der kulturellen Bildung vonnöten.
Andere Bündnispartner*innen verfügen wiederum über eine große Ehrenamt-Basis oder die benötigte technische Infrastruktur. Die beteiligten Migrant*innenorganisationen verfügen dabei je nach Ausrichtung über unterschiedliche Stärken. Mal können sie Künstler*innen mit Migrationsgeschichte mobilisieren, mal koordinieren sie die ehrenamtliche Arbeit oder ermöglichen den Zugang zur Zielgruppe und zu deren Eltern.
Die Bündnisse müssen klare Kooperationsvereinbarungen vorlegen, in der die jeweilige Aufgabenverteilung deutlich gemacht wird. Die Bündnispartner*innen sollen im Vorfeld der Maßnahmenentwicklung Zuständigkeiten bezüglich Aufgaben, Verantwortungsbereiche et cetera transparent kommunizieren – und in den Vereinbarungen festhalten.
Zusammenarbeit mit Schulen
- Schulen können selbstverständlich Bündnispartner*innen im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden. Allerdings können Anträge nicht durch einen formalen Bildungsort gestellt werden. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind jedoch antragsberechtigt.
- Die Zusammenarbeit mit Schulen unterliegt klaren Regeln, die sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung ergeben. Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Es gilt gilt Folgendes zu beachten:
- Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen für die Maßnahme und Veranstalter der Workshops auf lokaler Ebene muss ein außerschulischer Träger sein, nicht die beteiligte Schule.
- Die Maßnahme ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichts konzipiert. Vorhandene Angebote werden durch die Maßnahme nicht ersetzt.
- Die Workshops finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden.
- Die Teilnahme der Schüler*innen an der Maßnahme erfolgt freiwillig. Der Wahlpflichtunterricht ist von einer Förderung ausgeschlossen.
- Das Angebot darf nicht Bestandteil des Lehrplans einer Schule sein und nicht in die Notengebung einfließen.
- Die verantwortliche Planung und Durchführung der Maßnahme wird durch den außerschulischen Träger im Bündnis übernommen.
Beispiel: Ein Jugendverein (Migrant*innenorganisation) bildet ein Bündnis mit einer Musikschule und einer Schule. Die künstlerische Förderung der Jugendlichen mit Migrationsgeschichte ist Hauptanliegen des Jugendvereins. Sie verfügt über Kenntnisse der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen – und über eine Ehrenamt-Basis. Die Musikschule ist ausgestattet mit Räumlichkeiten und hat Zugang zu künstlerischen Fachkräften. Die Schule organisiert zudem den Zugang zu weiteren bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen. In Kooperation mit dem Jugendverein wird die Gruppe durch eine*n Lehrer*in zusammengestellt. Die Bündnispartner*innen vereinbaren eine Kooperation, die in der Kooperationsvereinbarung festgehalten wird.
Maßnahmenkonzepte
Mit den Maßnahmen sollen in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren mit und ohne Migrationsgeschichte erreicht werden – einschließlich Geflüchteter, die von einer Bildungsbenachteiligung betroffen sind. Eine besondere Berücksichtigung dieser Zielgruppe ist erwünscht, um die gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln. Kinder und Jugendliche ohne Bildungsbenachteiligung können ebenfalls in die Maßnahmen einbezogen werden. Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Gruppe der Bildungsbenachteiligten. Zur Gruppe der Bildungsbenachteiligten gehören laut dem nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Bielefeld 2016), auf den sich das BMBF beruft, Kinder, die in mindestens einer dort genannten Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:
– soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
– finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält zum Beispiel Transferleistungen)
– bildungsbezogene Risikolage (zum Beispiel: Eltern sind formal gering qualifiziert)
Der Bundesverband NeMO e. V. fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Projekte in den Kunstformen darstellende Kunst (Theater, Tanz, Performance, Film, Foto, Streetdance et cetera), Bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, StreetArt und so weiter), Musik (Gesang, Instrumente, Hip-Hop et cetera) und Literatur (beispielsweise Poetry Slam).
Bei der inhaltlichen Konzeption der Maßnahmen soll die Vielfalt der Menschen in ihren Lebensrealitäten, ihrem Lebensalltag, Kulturen, Sprachen, ihrer unterschiedlichen Herkunft und mehr widergespiegelt werden.
Die künstlerische Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt können dabei mögliche Schwerpunkte der Maßnahmen sein und zu einer gesunden Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen beitragen. Themen können beispielsweise sein: die Migrationsgeschichte der Eltern, (eigene) Fluchterfahrung, Leben in einer interkulturellen Nachbarschaft et cetera.
Auch die künstlerische Beschäftigung mit Diversität kann Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärken – und den selbstverständlichen Umgang mit Diversität fördern. Ein Beispiel: interkulturelle Maßnahmen, die Einblicke in die verschiedenen herkunftsspezifischen Künste geben, etwa ein interkulturelles Musikprojekt mit verschiedenen länderspezifischen Instrumenten, Gesangsformen oder Tanzarten und so weiter.
Ansprechpartner*innen:
Tülay Zengingül, Leitung: 0231 286 78 756 | Mobil +49 176 239 125 77 |
Email: t.zengingue[at]bv-nemo.de
Marcell Steinhoff, Administration: 0231 286 78 756 | Email. m.steinhoff[at]bv-nemo.de
Mehr Informationen unter interkulturmachtkunst.de.