Büger*innenDialog Potsdam

Bekämpfung struktureller Diskriminierung zur Sicherung einer kommunalen Teilhabe

Die Potsdamer Verwaltung koordiniert das kommunale Bündnis „Potsdam! bekennt Farbe“ und das bundesweite Bündnis „Städte Sicherer Hafen“. Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Potsdam Mitglied in der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“. Diese Koalition ist eine Initiative der UNESCO, die 2004 gestartet wurde. Das Ziel besteht darin, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Dabei treten Mitgliedsstädte bzw. die Kommunen als aktive Förder*innen gleicher Chancen für alle Menschen ein. Der „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“ unterstützt die Mitgliedsstädte dabei ihre Prioritäten zu setzen, Strategien zu optimieren und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren.

Bei diesem Bürger*innenDialog Potsdam sprechen Fachwelt, Betroffene, Verwaltung und Zivilgesellschaft über praktikablere Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Artikel 7 Abs. 1 der UNKinderrechtskonvention, über die Einhaltung von Gleichbehandlungsrechten sowie über Partizipations- sowie Teilhabechancen von Migrant*innen, Geflüchteten und Black, Indigenous and People of Color (BIPoC) in Potsdam und ganz Brandenburg.

Hintergrundinformationen zu der UN-Kinderrechtskonvention
Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sieht vor, dass jedes Kind unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen ist. Eine Vielzahl weiterer Rechte der UN-KRK sind an das Vorliegen eines Identitätsnachweises gebunden. Wenn keine Eintragung erfolgt, ist das Kind für den Staat nicht existent. In der Folge werden einem die damit verbundenen Rechte und Pflichten verweigert. Fehlt der Nachweis einer Registrierung, gibt es große Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialleistungen oder auch zur Gesundheitsvorsorge.Daher ist die Eintragung in ein Geburtenregister von großer Bedeutung für das weitere Leben des Kindes – und das der Mutter. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte zuletzt 2014 die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Eintragung betont und die deutsche Praxis gerügt.

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