Ein nigerianischer Immigrant aus der Ukraine, Gerald Ezeani, berichtet, wie er in Frankfurt zusammen mit anderen afrikanischen Immigrant*innen von den Behörden bei der Einreise diskriminiert wurde. Diese Bereitschaft von Politik und aus der Mitte der Gesellschaft zu einer guten Aufnahme der Kriegsflüchtlinge ist enorm und wichtig; und es wäre gut gewesen, wenn es dieselben wichtigen raschen Weichenstellungen auch bei den vor den kriegerischen Verhältnissen in Syrien, in Afghanistan und anderen Ländern seit 2015 Geflohenen schon gegolten hätte. Hat Deutschland also seine „Lektion“ in Sachen Asyl, Menschenrechte und Anti-Diskriminierung gelernt? Das steht zur Prüfung an. Denn unter den Geflüchteten befinden sich auch tausende Menschen aus afrikanischen Ländern, die in der Ukraine studiert haben, ohne ukrainische Staatsbürger*innen zu sein. Und unter den Geflüchteten befinden sich auch Roma-Familien. Zwar gilt der § 24 auch für Personen, die keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben, aber sie müssen eine erhebliche Zahl zusätzlicher Nachweise erbringen. Für sie ist die Situation wesentlich intransparenter und sie wie auch die Roma treffen auf weniger Hilfsbereitschaft und Unterstützung.