Partizipationsförderung durch ein Bundespartizipationsgesetz

Wir begrüßen die Eröffnung der Debatte um ein Bundespartizipationsgesetz. Ein Bundespartizipationsgesetz kann die rechtlich-politischen Rahmenbedingungen für die Partizipationsförderung verbessern.

Foto: © Integrationsbeauftragte/Loos

Wir begrüßen die Eröffnung der Debatte um ein Bundespartizipationsgesetz, das im Koalitionsvertrag angekündigt wurde und danken Staatsministerin Reem Alabali-Radovan für die Einladung zum Austausch zum Gesetzt mit Diaspora- und Migrant*innenorganisationen.

Wir danken auch der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) für die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zum Bundespartizipationsgesetz.

Die Grundfrage, die sich bei dieser Gesetzgebung immer gestellt werden muss, ist: Kann und wird ein Partizipationsgesetz die Teilhabe von Menschen mit direkter oder indirekter Einwanderungs- und Fluchtgeschichte verbessern? Denn entscheidend ist, wie vor Ort und ganz konkret Partizipation von Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte verbessert wird.

Aus der Sicht des Bundesverbands NeMO kann ein Partizipationsgesetz rechtlich-politische Rahmenbedingungen für die Partizipationsförderung verbessern. Das ist auch dringend nötig. Wir sehen in allen Bereichen gesellschaftliche Problem und Benachteiligungslagen – sei es Bildung, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Einkommen, Wohnen. Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte sind überproportional negativ betroffen. Auch Rassismus spielt hierbei auch eine wichtige Rolle. In Folge von Corona und Inflation hat sich dies noch verstärkt.

Das Gesetz sollte sich erstens in ein Ensemble von Gesetzen, Verordnungen, Strategien und Masterplänen einordnen – und dies auch zu einem Teil des Gesetzes zu machen – das gemeinsam und potenziert zu tatsächlicher Teilhabe führt. Zweitens sollte dem Partizipationsgesetz die Erkenntnis zugrunde liegen, dass Einwanderungsgesellschaft eine Querschnittaufgabe ist.

Für ein Partizipations- oder Teilhabegesetz stellen sich aus unserer Sicht sieben offene Fragen:

  1.     Wie beziehen sich die Vorschriften und Verfahren eines solchen Gesetzes lebendig auf den Alltag der Menschen vor Ort?
  2.     Wird bewusst Bezug auf das deutsche politische Mehrebenen-System – Bund, Länder, Kommunen – genommen, sodass diese Ebenen wechselseitig Teilhabepotenzial und Teilhabekraft verstärken?
  3.     Teilhabe muss vor allem vor Ort wirksam werden, also: Wie wird die kommunale Handlungsebene gestärkt?
  4.     Wie wird sichergestellt, dass auf allen Ebenen Migrant*innen-Organisationen auf Augenhöhe beteiligt sind?
  5.     Wie kann ein Gesetz angelegt sein, dass mit seinem Teilhabeansatz die verschiedenen Politikbereiche durchdringt und zugleich darauf achtet, dass diese sich nicht gegeneinander bewegen?
  6.     Wie erreicht ein solches Gesetz also die verschiedenen Politikfelder?
  7.     Wie ist zu verhindern, dass sich Politikbereiche gegenüber wichtigen Fragen der Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft immunisieren?

Ein Bundespartizipationsgesetz kann die rechtlich-politischen Rahmenbedingungen für die Partizipationsförderung verbessern. Aber natürlich hat – neben den materiellen Aspekten – ein solches Gesetz potenziell auch eine hohe Symbolkraft. Gerade deshalb muss die nun beginnende Debatte breit geführt werden; nur dann kann ein solches Gesetz seine mögliche Signalwirkung gut entfalten.

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